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  • neutrale, unabhängige und qualifizierte Erstellung von Unfallschaden-Gutachten für alle Pkw, Krafträder, Nutzfahrzeuge und Lkw gemäß den Anforderungen des IfS (Institut für Sachverständigenwesen)
  • Erstellung von Reparaturkosten-Kalkulationen und Kostenvoranschlägen nach Herstellervorgaben auf Basis des anerkannten EDV-Systems SilverDAT®II
  • Fahrzeugbewertungen; z. B. Wertermittlung vor dem Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, Wertgutachten für die Versicherungseinstufung, Zeitwertbestimmung zwecks Entnahme des Kfz aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen - auf Basis DAT
  • in der Regel direkte Abrechnung der Gutachten-Kosten mit der regulierenden Versicherung (Sicherungsabtretung im Rahmen der Auftragserteilung)
  • Flexibilität in der Absprache von Begutachtungsterminen - auch außerhalb der Geschäftszeiten

  

... eine Anmerkung zum Gutachten-Honorar:

Grundlage für die Bemessung der Gutachtengebühren sind die ermittelten Reparaturkosten und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges. Das Grundhonorar beträgt i. A. zwischen 6 und 15 Prozent der Schadenshöhe. Bei Totalschäden, bei denen keine detaillierte Reparaturkostenkalkulation erstellt wird, reduziert sich die Grundgebühr.

Sofern es sich nicht um die Erstattung eines Sondergutachtens handelt, orientiert sich das Grundhonorar bei uns an der aktuellen Honorarerhebung des BVSK.

Somit wird - auch im Interesse des Auftraggebers - gewährleistet, dass die Gutachtengebühren üblich und angemessen sind und von der regulierenden Versicherung in vollem Umfang erstattet werden.

 

 

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